Berufsphilosophie
"Der Rechtsanwalt ist der durch seine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung, seine
Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit, seine Unabhängigkeit und die Bindung an sein
Gewissen ausgezeichnete Berater, Beistand oder Vertreter seiner Partei in allen ihren öffentlichen
und privaten Angelegenheiten, im besonderen auch als Verteidiger in Strafsachen.
Seine Aufgabe ist die Wahrung, Verfolgung und Durchsetzung der ihm anvertrauten Interessen
mit rechtmäßigen Mitteln."
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