Berufsphilosophie

"Der Rechtsanwalt ist der durch seine rechts- und wirtschaftswissenschaftliche Ausbildung, seine Vertrauenswürdigkeit und Verschwiegenheit, seine Unabhängigkeit und die Bindung an sein Gewissen ausgezeichnete Berater, Beistand oder Vertreter seiner Partei in allen ihren öffentlichen und privaten Angelegenheiten, im besonderen auch als Verteidiger in Strafsachen. Seine Aufgabe ist die Wahrung, Verfolgung und Durchsetzung der ihm anvertrauten Interessen mit rechtmäßigen Mitteln."